Zurück zum Kopierer? Wie die VG Wort den Zugang zu Wissen und die Arbeit von Wissenschaftlerinnen erschwert

Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) soll die Interessen von Urheberinnen vertreten. Dazu gehören auch Autorinnen wissenschaftlicher Werke und damit Wissenschaftlerinnen. Doch der neue Rahmenvertrag, der zwischen der VG Wort und den Kultusministern der Länder abgeschlossen wurde und ab 2017 in Kraft treten soll, erschwert den Zugang zu Wissen und die Arbeit von Wissenschaftlerinnen.

Grundsätzlich haben Urheberinnen das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und zur Verbreitung ihrer Werke. Das deutsche Urheberrecht erlaubt aber Vervielfältigungen zum privaten oder wissenschaftlichen Gebrauch sowie den ungewerblichen Verleih. Für diese Nutzungen sind die Urheberinnen zu entschädigen. Da sie jedoch nicht jeden Gebrauch einzeln geltend machen können, werden pauschale Abgaben, z.B. für Kopiergeräte, an Verwertungsgesellschaften gezahlt. Für Schriftwerke übernimmt in Deutschland die VG Wort die Verwaltung dieser sogenannten Reprographieabgabe und Bibliothekstantieme.

Auch Universitäten zahlen für das Kopieren und die Nutzung von Texten. Seit Jahren wird allerdings diskutiert, wie eine „angemessene Vergütung“ für die Nutzung digitaler Kopien, etwa auf eLearning-Plattformen, aussehen soll. Darauf kann auch der neue Rahmenvertrag keine Antwort geben, denn er sieht ein aufwendiges Meldeverfahren vor, das sich in keinen wissenschaftlichen Alltag integrieren lässt. Das hat jüngst ein Pilotprojekt der Universität Osnabrück gezeigt.

Bisher haben Universitäten jährlich Pauschalbeträge für die „Öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken für Unterricht und Forschung“ (§ 52a UrhG) an die VG Wort abgeführt. Ab 2017 sollen alle digitalen Texte einzeln erfasst und abgerechnet werden. Pro Seite und Seminarteilnehmerin bzw. Projektmitarbeiterin werden 0,8 Cent berechnet.

Textteile bis zu maximal 12% eines Werkes, insgesamt jedoch nicht mehr als 100 Seiten, sowie kürzere Texte mit maximal 25 Seiten dürfen online zugänglich gemacht werden. Seiten, die überwiegend Fotos oder Bilder zeigen, werden interessanterweise nicht mitgezählt.

Wissenschaftlerinnen müssen gewährleisten, dass die Textteile begrenzt zugänglich sind, der Zugang zum jeweiligen eLearning-Kurs also nur durch ein Passwort möglich ist. Nicht zugänglich machen darf man Digitalisate, wenn der Text durch die Rechteinhaberin selbst schon in digitaler Form angeboten wird. Dann ist diese Version zu verwenden, d.h. ggf. ist mit der jeweiligen Rechteinhaberin in Kontakt zu treten, um eine lizenzierte Kopie zu erwerben.

In Open Access-Zeitschriften und -Repositorien veröffentlichte Texte unterstehen einer Creative Commons-Lizenz, welche von vornherein und kostenlos ihre Vervielfältigung und Verbreitung erlaubt. Sie fallen daher nicht unter die Meldepflicht.

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Anne Fuhrmann-Siekmeyer, Universität Osnabrück, CC-BY-SA

Durch digitale Technologien können Forschungsergebnisse leichter zugänglich gemacht werden. Elearning-Plattformen sind dafür ein gutes Beispiel. Doch das geplante Verfahren verkompliziert die Nutzung wissenschaftlicher Texte. Es steht in einem krassen Widerspruch zu den Interessen von Wissenschaftlerinnen, die als Urheberinnen von der VG Wort eigentlich vertreten werden sollen. Sie sind für die digitalen Semesterapparate verantwortlich und haften ab 2017 persönlich für die Einhaltung der neuen Regelungen. Zur Rechtsunsicherheit kommt der bürokratische Mehraufwand, der in keinem Verhältnis zum Nutzen steht. Die geschätzten Verwaltungskosten würden ein Vierfaches der zu zahlenden Beträge ausmachen.

Aus diesen Gründen weigern sich Universitäten bundesweit, dem Rahmenvertrag beizutreten. So ist zu hoffen, dass der Vertrag so nicht umgesetzt werden kann und nochmals Nachverhandlungen stattfinden. Andernfalls würden digitale Texte wahrscheinlich durch Handapparate ersetzt werden und die Studierenden müssten wieder Schlange stehen am Kopierer.

Vielleicht greifen Wissenschaftlerinnen nun verstärkt auf Open Access-Publikationen zurück und beginnen endlich selbst, unter einer CC-BY-Lizenz zu veröffentlichen. Dann hätten die unliebsamen Neuregelungen am Ende doch noch einen Sinn.